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Wie passt Remarketing und DSGVO zusammen?

Die lang erwartete Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in Kraft getreten. Was das ab 2018 fĂŒr euch als Marketer im Hinblick auf das Retargeting und die Trackingmethoden eurer Online-Kunden bedeutet und worauf ihr achten solltet, erfahrt ihr hier auf EOM Insights.

FĂŒr diejenigen, die es nicht wissen, die DSGVO ist eine Verordnung im EU-Recht zum Datenschutz und zur PrivatsphĂ€re der Internetnutzer, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie enthĂ€lt Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten der in der EU lebenden BĂŒrger.

Um die Dinge verstÀndlicher zu machen, werden in diesem Artikel nun zwei wichtige Fragen zum Einsatz von Retargeting-Anzeigen geklÀrt:

  • Wer ist von der Datenschutzgrundverordnung betroffen?
  • Wie beeinflusst die DSGVO das Retargeting mit Facebook-Anzeigen & Google Ads (ehemals AdWords)?

Wer ist von der Datenschutzgrundverordnung betroffen?

Das Erste, was ihr ĂŒber die DSGVO wissen mĂŒsst, ist, dass die Verordnung von jedem Unternehmen, welches personenbezogene Daten der BĂŒrger der EU verarbeitet, eingehalten werden muss. Bedeutet: Verkauft, kauft oder kooperiert ihr anderweitig mit BĂŒrgern der EU, fĂ€llt euer Unternehmen unter die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung der EuropĂ€ischen Union.

Stichwort: Cookies. Cookies geben Aufschluss ĂŒber das Verhalten des Internetnutzers und machen es nachvollziehbar. Sie ermöglichen einem Webserver, einen User wiederzuerkennen und Einstellungen zu speichern.
Obwohl Cookies nur einmal in der DSGVO erwĂ€hnt werden, stellt sich heraus, dass sie fĂŒr die DSGVO sehr wichtig sind. Die EU betrachtet personenbezogene Daten nĂ€mlich als persönliche, identifizierbare Informationen. In der digitalen Welt kann es sich entweder um eine IP-Adresse oder um die o.g. Cookies handeln. Kurz: Wenn ihr Cookies fĂŒr euer Retargeting verwendet, erheben sich grundsĂ€tzlich personenbezogene Daten. Und wieder seid ihr von der Datenschutzgrundverordnung betroffen.

Zusammenfassend lĂ€sst sich sagen: Haben EU-BĂŒrger Zugriff auf eure Website, seid ihr bzw. euer Unternehmen von der DSGVO betroffen.

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Im Mai 2018 hat hat die DSGVO ihre Richtlinien verschĂ€rft. Bei vielen Marketern sorgt dies fĂŒr Verwirrung.

Wie beeinflusst die DSGVO das Retargeting mit Facebook-Anzeigen & Google Ads?

Keine Sorge: Die DSGVO verbietet Remarketing/Retargeting mit Google Ads und Facebook nicht. Aber ihr solltet einige Schritte unternehmen, um mit der DSGVO konform zu sein.
Facebook hat bekanntlich Änderungen an seinen allgemeinen Richtlinien vorgenommen. Diese sind zwar weitaus umfangreicher als die von Google, im Kern unterscheidet sich der Inhalt jedoch nicht. Deshalb hier eine kurze Zusammenfassung mit Fokus auf die Teile, die fĂŒr euch als Marketer in Bezug auf Retargeting via Facebook und Google wichtig sind.

In den Leitlinien der EU werden vier Hauptanforderungen fĂŒr die Zustimmung festgelegt:

  • Um deine angebotene Leistung zu erbringen, werden Informationen vom User benötigt. Macht dies deutlich.
  • Die Zustimmung muss vor der Verwendung von Cookies oder anderen Speichertechnologien gegeben sein.
  • Diese Zustimmung muss freiwillig gegeben werden und jederzeit abgelehnt werden können.
  • Die Zustimmung muss eindeutig sein.

Beispiele fĂŒr Publisher, die eine Zustimmung benötigen:
Eine Einzelhandelswebsite, die Cookies verwendet […], um Anzeigen fĂŒr Personen auf der Grundlage ihrer AktivitĂ€ten auf der Website gezielt zu schalten.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten fĂŒr Publisher, die Zustimmung einzuholen:
Anzeige einer auffĂ€lligen Nachricht beim ersten Laden einer Seite (dies wird in der Regel als „Cookie-Banner“ bezeichnet) und Information der Benutzer darĂŒber, welche Maßnahmen zur Zustimmung zu ergreifen sind.

Festzuhalten ist also: Vor der Verwendung von Cookies fĂŒr Marketingzwecke auf Facebook (und Google) ist eine Zustimmung erforderlich. Damit ihr nicht fĂŒr jedes Cookie eine Zustimmung seitens des Users einholen mĂŒsst, entwerft euch eine Liste. Die Liste beinhaltet alle Informationen jedes einzelnen Cookies. Wenn sich der Nutzer nun fĂŒr die Zustimmung entscheidet, habt ihr ihm alle Informationen preisgegeben und ihr seid auf der sicheren Seite.

Bei Google sehen die angepassten Richtlinien sehr Ă€hnlich aus. Wie bei Facebook, ist die Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicher gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei Google Ads mĂŒsst ihr euch die Zustimmung fĂŒr die Erhebung, Weitergabe und die Nutzung personenbezogener Daten einholen. Die Aufzeichnung ĂŒber die Zustimmungen der Endnutzer mĂŒsst ihr aufbewahren (am besten ein Protokoll fĂŒhren) und ihnen klare Anweisungen fĂŒr den Widerruf der Einwilligung geben.

Eine weitere Anforderung ist die Aktualisierung deiner DatenschutzerklĂ€rung. Sie sollte unbedingt die Informationen darĂŒber enthalten, dass ihr fĂŒr eure Website Cookies verwendet und wieso. Die erstellte DatenschutzerklĂ€rung sollte auch Informationen ĂŒber Dritte enthalten, die Zugang zu den personenbezogenen Daten der Besucher haben könnten. Dritte sind alle Anwendungen oder Plattformen, die ihr fĂŒr euren Shop nutzt und die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben.

Fazit

Jede Menge Informationen auf einmal. Aber wenn ihr euch hohe Bußgelder ersparen möchtet und auf Nummer sicher gehen wollt, solltet ihr den Anweisungen der DSGVO Folge leisten. Hier nochmal die wichtigsten Schritte, um sicherzustellen, dass deine Verwendung personenbezogener Daten fĂŒr Retargetingzwecke mit der DSGVO-konform sind. Denn nur so können euer Remarketing und die DSGVO „zusammenpassen“:

  • Installiert ein Cookie-Banner-Add-On, um den Usern zu zeigen, dass eure Website Cookies verwendet.
  • Gebt den Usern die Wahl, die Cookies zuzulassen oder abzulehnen, die fĂŒr den Betrieb der Seite nicht erforderlich sind.
  • Des Weiteren mĂŒssen User die Möglichkeit haben, die Cookies JEDERZEIT wieder ablehnen zu können.
  • Aktualisiert und passt eure DatenschutzerklĂ€rung nach den Richtlinien der DSGVO an.

Zum Schluss wollen wir verdeutlichen, dass wir keine AnwĂ€lte, sondern Marketer sind. Ihr solltet diesen Artikel daher nicht als Rechtsberatung ansehen. Wenn ihr euch ĂŒber rechtliche Verpflichtungen aus der DSGVO nicht sicher sein solltet, raten wir euch, einen Anwalt zu kontaktieren.

Wir unterstĂŒtzen dich aber gern als Google Ads Agentur aus Hannover & Stuttgart.

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