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Wie passt Remarketing und DSGVO zusammen?

Die lang erwartete Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in Kraft getreten. Was das ab 2018 für euch als Marketer im Hinblick auf das Retargeting und die Trackingmethoden eurer Online-Kunden bedeutet und worauf ihr achten solltet, erfahrt ihr hier auf EOM Insights.

Für diejenigen, die es nicht wissen, die DSGVO ist eine Verordnung im EU-Recht zum Datenschutz und zur Privatsphäre der Internetnutzer, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie enthält Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten der in der EU lebenden Bürger.

Um die Dinge verständlicher zu machen, werden in diesem Artikel nun zwei wichtige Fragen zum Einsatz von Retargeting-Anzeigen geklärt:

  • Wer ist von der Datenschutzgrundverordnung betroffen?
  • Wie beeinflusst die DSGVO das Retargeting mit Facebook-Anzeigen & Google Ads (ehemals AdWords)?

Wer ist von der Datenschutzgrundverordnung betroffen?

Das Erste, was ihr über die DSGVO wissen müsst, ist, dass die Verordnung von jedem Unternehmen, welches personenbezogene Daten der Bürger der EU verarbeitet, eingehalten werden muss. Bedeutet: Verkauft, kauft oder kooperiert ihr anderweitig mit Bürgern der EU, fällt euer Unternehmen unter die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union.

Stichwort: Cookies. Cookies geben Aufschluss über das Verhalten des Internetnutzers und machen es nachvollziehbar. Sie ermöglichen einem Webserver, einen User wiederzuerkennen und Einstellungen zu speichern.
Obwohl Cookies nur einmal in der DSGVO erwähnt werden, stellt sich heraus, dass sie für die DSGVO sehr wichtig sind. Die EU betrachtet personenbezogene Daten nämlich als persönliche, identifizierbare Informationen. In der digitalen Welt kann es sich entweder um eine IP-Adresse oder um die o.g. Cookies handeln. Kurz: Wenn ihr Cookies für euer Retargeting verwendet, erheben sich grundsätzlich personenbezogene Daten. Und wieder seid ihr von der Datenschutzgrundverordnung betroffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Haben EU-Bürger Zugriff auf eure Website, seid ihr bzw. euer Unternehmen von der DSGVO betroffen.

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Im Mai 2018 hat hat die DSGVO ihre Richtlinien verschärft. Bei vielen Marketern sorgt dies für Verwirrung.

Wie beeinflusst die DSGVO das Retargeting mit Facebook-Anzeigen & Google Ads?

Keine Sorge: Die DSGVO verbietet Remarketing/Retargeting mit Google Ads und Facebook nicht. Aber ihr solltet einige Schritte unternehmen, um mit der DSGVO konform zu sein.
Facebook hat bekanntlich Änderungen an seinen allgemeinen Richtlinien vorgenommen. Diese sind zwar weitaus umfangreicher als die von Google, im Kern unterscheidet sich der Inhalt jedoch nicht. Deshalb hier eine kurze Zusammenfassung mit Fokus auf die Teile, die für euch als Marketer in Bezug auf Retargeting via Facebook und Google wichtig sind.

In den Leitlinien der EU werden vier Hauptanforderungen für die Zustimmung festgelegt:

  • Um deine angebotene Leistung zu erbringen, werden Informationen vom User benötigt. Macht dies deutlich.
  • Die Zustimmung muss vor der Verwendung von Cookies oder anderen Speichertechnologien gegeben sein.
  • Diese Zustimmung muss freiwillig gegeben werden und jederzeit abgelehnt werden können.
  • Die Zustimmung muss eindeutig sein.

Beispiele für Publisher, die eine Zustimmung benötigen:
Eine Einzelhandelswebsite, die Cookies verwendet […], um Anzeigen für Personen auf der Grundlage ihrer Aktivitäten auf der Website gezielt zu schalten.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten für Publisher, die Zustimmung einzuholen:
Anzeige einer auffälligen Nachricht beim ersten Laden einer Seite (dies wird in der Regel als „Cookie-Banner“ bezeichnet) und Information der Benutzer darüber, welche Maßnahmen zur Zustimmung zu ergreifen sind.

Festzuhalten ist also: Vor der Verwendung von Cookies für Marketingzwecke auf Facebook (und Google) ist eine Zustimmung erforderlich. Damit ihr nicht für jedes Cookie eine Zustimmung seitens des Users einholen müsst, entwerft euch eine Liste. Die Liste beinhaltet alle Informationen jedes einzelnen Cookies. Wenn sich der Nutzer nun für die Zustimmung entscheidet, habt ihr ihm alle Informationen preisgegeben und ihr seid auf der sicheren Seite.

Bei Google sehen die angepassten Richtlinien sehr ähnlich aus. Wie bei Facebook, ist die Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicher gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei Google Ads müsst ihr euch die Zustimmung für die Erhebung, Weitergabe und die Nutzung personenbezogener Daten einholen. Die Aufzeichnung über die Zustimmungen der Endnutzer müsst ihr aufbewahren (am besten ein Protokoll führen) und ihnen klare Anweisungen für den Widerruf der Einwilligung geben.

Eine weitere Anforderung ist die Aktualisierung deiner Datenschutzerklärung. Sie sollte unbedingt die Informationen darüber enthalten, dass ihr für eure Website Cookies verwendet und wieso. Die erstellte Datenschutzerklärung sollte auch Informationen über Dritte enthalten, die Zugang zu den personenbezogenen Daten der Besucher haben könnten. Dritte sind alle Anwendungen oder Plattformen, die ihr für euren Shop nutzt und die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben.

Fazit

Jede Menge Informationen auf einmal. Aber wenn ihr euch hohe Bußgelder ersparen möchtet und auf Nummer sicher gehen wollt, solltet ihr den Anweisungen der DSGVO Folge leisten. Hier nochmal die wichtigsten Schritte, um sicherzustellen, dass deine Verwendung personenbezogener Daten für Retargetingzwecke mit der DSGVO-konform sind. Denn nur so können euer Remarketing und die DSGVO „zusammenpassen“:

  • Installiert ein Cookie-Banner-Add-On, um den Usern zu zeigen, dass eure Website Cookies verwendet.
  • Gebt den Usern die Wahl, die Cookies zuzulassen oder abzulehnen, die für den Betrieb der Seite nicht erforderlich sind.
  • Des Weiteren müssen User die Möglichkeit haben, die Cookies JEDERZEIT wieder ablehnen zu können.
  • Aktualisiert und passt eure Datenschutzerklärung nach den Richtlinien der DSGVO an.

Zum Schluss wollen wir verdeutlichen, dass wir keine Anwälte, sondern Marketer sind. Ihr solltet diesen Artikel daher nicht als Rechtsberatung ansehen. Wenn ihr euch über rechtliche Verpflichtungen aus der DSGVO nicht sicher sein solltet, raten wir euch, einen Anwalt zu kontaktieren.

Wir unterstützen dich aber gern als Google Ads Agentur aus Hannover & Stuttgart.

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