Inhalt dieser Seite
- Das Wichtigste in Kürze
- Beispiel aus der Praxis
- Wer gibt die WCAG heraus und welche Versionen gibt es?
- Nach welchen Prinzipien und Stufen sind die WCAG aufgebaut?
- Sind die WCAG in Deutschland Pflicht?
- Welche Erfolgskriterien sind für Unternehmenswebsites besonders wichtig?
- Wie prüft man, ob eine Website die WCAG erfüllt?
- Typische Fehler beim Umgang mit den WCAG
- Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- Herausgeber ist das World Wide Web Consortium (W3C). Aktuell ist WCAG 2.2 vom Oktober 2023, zuletzt im Dezember 2024 aktualisiert.
- Die Kriterien sind vier Prinzipien zugeordnet und in drei Stufen eingeteilt. Für Stufe AA erfüllt eine Seite in WCAG 2.2 insgesamt 55 Kriterien.
- Die europäische Norm EN 301 549 übernimmt die WCAG-Kriterien. Ihre Fassung V4.1.1 vom September 2026 verweist auf WCAG 2.2. Im Amtsblatt der EU genannt ist bisher nur die Vorgängerfassung V3.2.1 mit WCAG 2.1, und zwar für Websites öffentlicher Stellen. Für das BFSG ist noch keine Fassung genannt (Stand: Oktober 2026).
- Automatische Prüftools finden nur einen Teil der Fehler. Ob sich eine Seite per Tastatur bedienen lässt und ob Alternativtexte passen, prüft ein Mensch.
- WCAG 3 ist noch ein Entwurf. Laut W3C bleibt WCAG 2 auch nach Fertigstellung von WCAG 3 mehrere Jahre gültig.
Beispiel aus der Praxis
Ein Hersteller von Messgeräten verkauft Ersatzteile über einen Onlineshop an Betriebe und Privatkunden. Für den Relaunch sollen die neuen Seiten die WCAG 2.2 auf Stufe AA erfüllen. Ein automatisches Prüftool findet in den Vorlagen zu schwache Kontraste und Formularfelder ohne Beschriftung, die Entwickler beheben beides.
Danach testet das Team den Bestellprozess nur mit der Tastatur. Im Warenkorb öffnet sich ein Hinweisfenster, aus dem der Fokus mit der Tab-Taste nicht mehr herauskommt. Diesen Fehler hatte das Tool nicht gemeldet. Die Entwickler beheben ihn vor dem Start, und der Tastaturtest gehört seitdem zur Abnahme jeder neuen Vorlage.
Wer gibt die WCAG heraus und welche Versionen gibt es?
Die WCAG gibt das World Wide Web Consortium (W3C) heraus, genauer seine Web Accessibility Initiative (WAI). Wer WCAG 2.2 erfüllt, erfüllt laut W3C auch die älteren Versionen.
- WCAG 2.0. Das W3C veröffentlichte die Fassung am 11. Dezember 2008. Seit 2012 ist sie auch die internationale Norm ISO/IEC 40500.
- WCAG 2.1. Am 5. Juni 2018 folgte die Fassung mit einer Richtlinie und 17 Erfolgskriterien mehr.
- WCAG 2.2. Sie erschien am 5. Oktober 2023 und wurde zuletzt am 12. Dezember 2024 aktualisiert. Neun Kriterien kamen hinzu, das Kriterium 4.1.1 entfiel.
- WCAG 3. Bisher gibt es einen Arbeitsentwurf, zuletzt im September 2026 aktualisiert. Einen fertigen Standard erwartet das W3C erst in einigen Jahren.
Nach welchen Prinzipien und Stufen sind die WCAG aufgebaut?
Die WCAG ordnen ihre Anforderungen vier Prinzipien zu. In WCAG 2.2 stehen darunter 13 Richtlinien und 86 prüfbare Erfolgskriterien.
- Wahrnehmbar. Inhalte lassen sich auch ohne einen bestimmten Sinn erfassen, etwa ein Bild über seinen Alternativtext.
- Bedienbar. Alle Funktionen lassen sich per Tastatur nutzen.
- Verständlich. Texte und Formulare sind nachvollziehbar.
- Robust. Browser und Hilfsmittel wie Screenreader können den Code zuverlässig auslesen.
Jedes Kriterium gehört zu einer von drei Stufen. Eine Stufe ist erreicht, wenn die ganze Seite alle Kriterien dieser Stufe und der Stufen darunter erfüllt.
| Stufe | Bedeutung | Beispiel | Kriterien |
|---|---|---|---|
| A | niedrigste Stufe | Textalternativen für Bilder (1.1.1), Bedienung per Tastatur (2.1.1) | 31 |
| AA | Maßstab der EN 301 549 für Webseiten | Kontrast von mindestens 4,5:1 für normalen Text (1.4.3) | 24 |
| AAA | höchste Stufe, laut W3C nicht als Vorgabe für ganze Websites empfohlen | Kontrast von mindestens 7:1 für normalen Text (1.4.6) | 31 |
Eigene Zählung in WCAG 2.2 ohne das entfallene Kriterium 4.1.1.
Sind die WCAG in Deutschland Pflicht?
Direkt verbindlich sind die WCAG nicht. Gesetze knüpfen an harmonisierte europäische Normen an, und die zentrale Norm für Websites, die EN 301 549, übernimmt die Erfolgskriterien der WCAG.
- EN 301 549. Die Fassung V3.2.1 von 2021 verweist auf WCAG 2.1, die Fassung V4.1.1 vom September 2026 auf WCAG 2.2. Für Webseiten verlangt die Norm die Kriterien der Stufen A und AA. Im Amtsblatt der EU genannt ist bisher nur die V3.2.1, und zwar für Websites und Apps öffentlicher Stellen nach der EU-Richtlinie 2016/2102. Für das BFSG ist noch keine Fassung genannt, die Nennung der V4.1.1 steht aus (Stand: Oktober 2026).
- BITV 2.0. Websites und Apps öffentlicher Stellen gelten nach § 3 BITV 2.0 als barrierefrei, wenn sie harmonisierten Normen aus dem Amtsblatt der EU entsprechen.
- BFSG. Für Angebote an Verbraucher enthält § 4 BFSG dieselbe Regel. Eine dafür im Amtsblatt genannte Fassung der EN 301 549 gibt es bisher nicht. Den aktuellen Stand erklärt der Eintrag Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Welche Erfolgskriterien sind für Unternehmenswebsites besonders wichtig?
Am häufigsten scheitern Websites an wenigen Kriterien. In der Auswertung WebAIM Million vom Februar 2026 hatten 95,9 % der Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites automatisch erkennbare WCAG-Fehler.
- Kontrast (1.4.3, Stufe AA). Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, großer Text ab 18 Punkt oder 14 Punkt fett von 3:1. WebAIM fand zu schwache Kontraste auf 83,9 % der Startseiten.
- Textalternativen (1.1.1, Stufe A). Informative Bilder und Icons brauchen einen Ersatztext mit demselben Zweck, meist als Alt-Text im HTML.
- Tastatur (2.1.1 und 2.1.2, Stufe A). Alle Funktionen lassen sich per Tastatur bedienen, und der Fokus bleibt nirgends hängen.
- Beschriftungen (3.3.2, Stufe A). Jedes Formularfeld braucht eine Beschriftung oder Anleitung. Auf 51 % der Startseiten fehlte mindestens einem Feld eine Beschriftung, die Hilfsmittel auslesen können.
- Klickflächen (2.5.8, Stufe AA). Neu in WCAG 2.2 ist eine Mindestgröße von 24 × 24 CSS-Pixeln für Schaltflächen und Links, mit Ausnahmen.
Wie prüft man, ob eine Website die WCAG erfüllt?
Eine belastbare Prüfung verbindet automatische Tests mit einer Prüfung von Hand. Ein Tool erkennt, ob ein Alternativtext fehlt. Ob er das Bild sinnvoll beschreibt, beurteilt ein Mensch.
- Umfang festlegen. Wählen Sie typische Seitenvorlagen und vollständige Abläufe aus, etwa Kontaktformular und Bestellprozess.
- Automatisch testen. Das Prüftool liefert die maschinell erkennbaren Fehler als Startpunkt.
- Mit Tastatur und Screenreader bedienen. Gehen Sie jeden Ablauf ohne Maus durch und hören Sie, ob Überschriften und Fehlermeldungen verständlich vorgelesen werden.
- Ergebnisse festhalten. Notieren Sie jeden Fehler mit Seite und Erfolgskriterium. Zuerst beheben Sie, was eine Bestellung oder Anfrage blockiert.
In der Beratung zur digitalen Barrierefreiheit prüfen wir automatisch und von Hand nach WCAG auf Stufe AA.
Typische Fehler beim Umgang mit den WCAG
- Nur dem Prüftool vertrauen. Meldet ein Tool keine Fehler, ist die Seite laut WebAIM damit nicht automatisch barrierefrei.
- Einmal prüfen und abhaken. Neue Inhalte und Vorlagen können neue Fehler enthalten. Einfache Prüfschritte gehören deshalb in jede Abnahme.
- Nach WCAG 2.1 planen. Wer nur gegen WCAG 2.1 prüft, übersieht die sechs neuen Kriterien der Stufen A und AA aus WCAG 2.2, auf die die EN 301 549 V4.1.1 verweist.
Verwandte Begriffe
Quellen
- W3C WAI: WCAG 2 Overview
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
- W3C WAI: WCAG 3 Introduction
- ETSI: EN 301 549 V4.1.1 (2026-09)
- gesetze-im-internet.de: § 3 BITV 2.0
- gesetze-im-internet.de: § 4 BFSG
- WebAIM: The WebAIM Million (2026)
- National Disability Authority (Irland): EN 301 549 V4.1.1 published










