Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Aufträge an die Effektiv Online-Marketing GmbH. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Teil A. Allgemeine Bedingungen
Teil A gilt für alle Verträge mit der Agentur. Für Lösungen zum Festpreis gilt zusätzlich Teil B, der Teil A vorgeht, soweit er abweicht.
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Allgemeines und Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Effektiv Online-Marketing GmbH, Bödekerstraße 85, 30161 Hannover, Tel.: +49 (0) 511 – 39060100, Fax: +49 (0) 511 – 39060200, E‑Mail: info@eom.de, Internet: www.eom.de (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinschaftlich auch „Parteien“).
- Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
- Die AGB der Agentur gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die Agentur in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
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Vertragsgegenstand
- Die Agentur erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Online-Marketings nach näherer Maßgabe der Ziffer 3. dieser AGB (nachfolgend „Leistungen“).
- Bei den Leistungen der Agentur handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags.
- Steuer- und Rechtsberatung sind nicht Gegenstand des Vertrags. Ferner ist nicht Gegenstand der Beauftragung die rechtliche Beratung durch die Agentur zum rechtskonformen Einsatz der Projekte, insbesondere im Hinblick auf den etwaigen Umgang mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, die Rechtskonformität der Projekte rechtlich prüfen zu lassen.
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Leistungen und Pflichten der Agentur
- Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen bestimmen sich aus dem Inhalt ihrer Angebote unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
- Die Agentur wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E‑Mail) informieren, wenn die Agentur Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf die Leistungserbringung haben können.
- Die Agentur wird ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem neuesten Stand der Technik erbringen. Die Agentur kann den Kunden auf Bedenken und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen, die sich bei der Durchführung seiner Tätigkeiten auf das Ziel einer optimalen und zweckmäßigen Zielerreichung ergeben.
- Die Agentur ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
- Die Agentur ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung der Tätigkeit ist die Agentur jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Die Agentur wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei der Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch die Agentur erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Kunden.
- Die Agentur ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Die Agentur ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Sofern die von der Agentur eingesetzten Personen dem Kunden namentlich benannt werden, entspricht dies dem jeweils aktuellen Planungsstand. Ein Anspruch auf Einsatz der genannten Personen besteht nicht. Der Kunde wird die Agentur im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schrift- oder Textform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist die Agentur insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Kunden allein weisungsbefugt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
- Die Agentur ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend.
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Leistungsänderungen
- Der Kunde kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für die Agentur umsetzbar und zumutbar sind. Die Agentur prüft das Änderungsverlangen innerhalb von einem (1) Monat nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen der Agentur im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Kunden unentgeltlich.
- Der Kunde wird das Angebot innerhalb von einem (1) Monat ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Die Agentur hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.
- Die Agentur wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn, der Kunde weist sie schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt die Agentur dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.
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Vertragsschluss
- Der Kunde kann per Telefon, per Fax, per E‑Mail, per Brief oder über das auf der Website der Agentur vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an die Agentur richten.
- Der Kunde erhält von der Agentur auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Kunden ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (per Brief oder E‑Mail).
- Dieses Angebot kann der Kunde gegenüber der Agentur durch Annahmeerklärung per E‑Mail und per Brief oder durch Zahlung des von der Agentur angebotenen Honorars innerhalb von zwei (2) Wochen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto der Agentur maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Die Agentur weist den Kunden in ihrem Angebot besonders darauf hin, dass diese nicht mehr an ihr Angebot gebunden ist, wenn der Kunde dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
- Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
- Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
- Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet die Agentur sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde wird die Agentur bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Agentur erforderlich und allgemein üblich sind, und der Agentur insbesondere
- alle erforderlichen Informationen und Daten (z.B. Projektbeschreibung oder Konzept, zu verwendende Medien, Inhalte und Texte, Produkt- und Mood-Bilder, Google Datenfeed, etc.) fristgerecht in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung stellen;
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Nutzungsrechten, Arbeitsplätze, Rechner- und Leitungskapazitäten zur Verfügung stellen;
- Zugang zu seinen IT-Systemen, Websites, Social-Media-Kanälen und sonstigen Plattformen gewähren;
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis der Agentur zugeordnet wurden.
- Der Kunde wird die Agentur ferner über alle Vorgänge und Umstände, insbesondere technische Maßnahmen und Marketing-Aktionen, sowie Prioritäten schriftlich in Kenntnis setzen.
- Sofern die Agentur Inhalte (z.B. Texte für die Website, Onlineshop, Social-Media-Kanäle) erstellt, ist der Kunde verpflichtet, die durch die Agentur erstellten Inhalte auf ihre Richtigkeit zu prüfen und zu genehmigen. Der Kunde wird die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig erteilen, damit der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Agentur in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
- Im Falle von Sperrungen von Social-Media-Kanälen und Zugängen zu sonstigen Plattformen ist der Kunde selbständig zur Wiederherstellung des Zugangs bzw. für die Behebung etwaiger Zugangshindernisse verantwortlich, sofern die Agentur nicht ein Mitverschulden gem. § 254 BGB trifft. Der Anspruch auf das Honorar der Agentur bleibt in diesen Fällen unberührt.
- Soweit der Kunde der Agentur Informationen, Daten und/oder urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde hat auf Verlangen der Agentur die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Informationen und Daten sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen spätestens nach drei (3) Werktagen schriftlich zu bestätigen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Kunde zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber der Agentur geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
- Der Kunde ist für den Zugang zu den erforderlichen Hosting-, Social-Media- oder sonstigen Dritt-Plattformen selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die erforderlichen Berechtigungen, Vollmachten und Zugänge einzurichten. Die Agentur kann viele Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei den Dritt-Plattformen oder sonstigen Anbietern erbringen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server-, Software-Umgebung und technischen Infrastrukturen dem Stand der Technik entsprechen.
- Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Agentur für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von der Agentur zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur vermeintlich mangelhafte oder nicht fristgemäß erbrachte Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Leistungserbringung bzw. (vermeintlicher) Nichterbringung schriftlich mit entsprechender Begründung anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige der (vermeintlichen) Schlecht-/Nichtleistung, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
- Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert die Agentur diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform (per E‑Mail) an. Die Agentur wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E‑Mail) auf aus ihrer Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
- Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für die Agentur unentgeltlich zu erbringen.
- Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung der Agentur hat, ist die Agentur von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen der Agentur verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Der Agentur entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte der Agentur auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträgen des Kunden abzulehnen, wenn dieser der Agentur Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
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Honorar und Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, werden die Leistungen der Agentur nach Aufwand vergütet. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach tatsächlich erbrachten Personentagen. Personentage werden in Tagessätzen in Rechnung gestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Ein Personentag hat acht (8) Stunden. Mehr- oder Minderleistungen je Personentag werden anteilig verrechnet. Das Honorar versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot der Agentur.
- Die Agentur hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Für die Höhe der Erstattung der Reisekosten gelten die allgemeinen Reisekostenrichtlinien der Agentur, soweit diese dem Kunden vorab bekannt gegeben wurden.
- Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
- Mit dem Honorar sind alle Ansprüche der Agentur im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 8. dieser AGB, abgegolten.
- Im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderliche Kosten Dritter (z.B. Mediabudgets für etwaige Anzeigenschaltungen, nachfolgend „Fremdkosten“) werden gesondert abgerechnet und sind nicht im Angebot der Agentur enthalten. Sofern die Agentur in Vorleistung geht und zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, sind die Fremdkosten sofort ohne Abzug nach Zugang einer Rechnung zu erstatten.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur ggf. erforderliche Vollmachten zur Vertragsdurchführung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erteilen. Sofern Accounts im Zuge der Beauftragung für die Anzeigenschaltung für den Kunden erstellt werden, ist der Kunde Vertragspartner des Anbieters. Die Agentur verwaltet die Accounts für den Kunden.
- Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen gem. der vorstehenden Ziffern ist jeweils der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto der Agentur maßgebend.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Agentur behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Agentur auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung der Agentur gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an die Agentur erforderlich.
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Nutzungsrechte, Namensnennung und Erwähnungsrecht
- Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden das einfache, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte und nicht übertragbare Recht ein, die von der Agentur für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe sowie Dokumentation in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht).
- Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen. Für Inhalt und Umfang der jeweiligen Dritt-Software-Lizenz sowie der Lizenzen und Stocks für Plugins, Bilder, Designs und sonstigen Produkten gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers, auf die die Agentur im Angebot explizit hinweist.
- Die Agentur darf die erbrachten Leistungen sowie geschützten Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden und dessen Meinung über die erbrachten Leistungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden bis auf Widerruf als Referenz auf ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen nutzen.
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Haftung
- Hinsichtlich der von der Agentur erbrachten Leistungen haften diese, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
- Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 9.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag der Agentur nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
- Im Übrigen ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen.
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Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist werden individuell vereinbart und ergeben sich aus dem Angebot der Agentur.
- Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, kann die Rahmenvereinbarung von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Laufende Projekte werden durch die Kündigung der Rahmenvereinbarung nicht berührt. Für sie gelten bis nach Abschluss eines Einzelauftrags die Bestimmungen des Rahmenvertrages fort.
- Sofern es sich bei dem Vertrag um ein Einzelprojekt handelt, endet der Vertrag automatisch, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden oder das vereinbarte Budget verbraucht ist. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
- Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist die Agentur insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
- Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (per Brief oder E‑Mail) erfolgen.
- Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch die Agentur schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.
- Die Agentur hat überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Dies gilt nicht für während der Leistungserbringung angefertigte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfe, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstige Unterlagen, deren Eigentum sich die Agentur vorbehält. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Die Agentur hat dem Kunden auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
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Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
- Die Agentur ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der Agentur oder der von der Agentur zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
- Nähere Einzelheiten können aus der ggf. zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Geheimhaltungsvereinbarung entnommen werden.
- Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
- Sofern und soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
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Höhere Gewalt
- Die Agentur haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter die Fälle höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune und Blitzschlag sowie andere Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen, Aussperrung.
- Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei Verzögerungen von mehr als zwei (2) Monaten ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Agentur geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät die Agentur nicht in Verzug.
- Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Schrift- oder Textform (per Brief oder E‑Mail) über den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.
- Beide Parteien sind verpflichtet, alles ihnen Mögliche und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.
- Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
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Änderungsvorbehalt der AGB
- Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Die Agentur wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Die Agentur wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
- Die Agentur behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
- soweit die Agentur hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit die Agentur damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die Agentur zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
- Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.
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Schlussbestimmungen
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Agentur in Hannover. Die Agentur ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Teil B. Besondere Bedingungen für Festpreis-Lösungen (online bestellbar)
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Geltung und Vorrang
- Teil B gilt für Verträge über die Lösungen zum Festpreis, die die Agentur unter eom.de/loesungen anbietet (nachfolgend „Festpreis-Lösungen“), derzeit das Agentic-Commerce-Audit, das Agentic-Readiness-Audit, das GEO-Audit, das Google-Ads-Audit, den Tracking-Check, die Relaunch-Absicherung und das Usability-Audit. Er gilt gleich, ob der Kunde über die Website, über einen Zahlungslink der Agentur, durch einen Software-Agenten oder auf ein Angebot der Agentur hin bestellt.
- Inhalt und Umfang der Leistung, die Zusagen (Nachmessung, Nachtest, Nachprüfung, Nachkontrolle, Anrechnung) und die Mitwirkung des Kunden ergeben sich aus der Produktseite in der Fassung bei der Bestellung und aus der Auftragsbestätigung. Produktseite und Teil B gehen den Ziffern 1 bis 14 (Teil A) vor, soweit sie abweichen. Im Übrigen gilt Teil A.
- Für Festpreis-Lösungen gelten nicht: Ziffer 2.2; Ziffer 5.1 bis 5.3 bei Bestellungen nach Ziffer B.3.2 bis B.3.4; Ziffer 6.10; Ziffer 7.1 mit Ausnahme von Satz 6; Ziffer 7.3 Satz 1; Ziffer 8.1. An ihre Stelle tritt Teil B.
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Nur für Unternehmer
- Festpreis-Lösungen bietet die Agentur ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt sie darüber keine Verträge.
- Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Agentur kann einen Nachweis verlangen, etwa die USt-IdNr., einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung. Ist der Kunde Verbraucher oder legt er einen verlangten Nachweis nicht binnen sieben Tagen vor, kann die Agentur die Bestellung ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten. Gezahlte Beträge erstattet sie dann unverzüglich.
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Bestellung und Vertragsschluss
- Die Darstellung der Festpreis-Lösungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
- Zahlung über Stripe: Mit „Weiter zur Zahlung“ oder über einen Zahlungslink der Agentur gelangt der Kunde auf die Bezahlseite der Stripe Payments Europe Ltd. Dort kann er seine Angaben prüfen und ändern. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dort die Zahlung abschließt (Klick auf den Bezahlknopf), bei SEPA-Lastschrift auch dann, wenn der Betrag erst später eingezogen wird. Scheitert der Einzug, bleibt der Anspruch auf den Festpreis bestehen; die Agentur kann mit der Leistung warten, bis gezahlt ist.
- Zahlung auf Rechnung: Mit dem Absenden des Bestellformulars („Zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Agentur bestätigt den Eingang per E‑Mail; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung der Agentur per E‑Mail zustande, die in der Regel innerhalb eines Werktags folgt. Nimmt die Agentur das Angebot nicht binnen fünf Werktagen an, ist der Kunde nicht mehr daran gebunden.
- Bestellt ein Software-Agent (etwa ein KI-Assistent) für den Kunden, gelten seine Erklärungen als Erklärungen des Kunden, auch die Bestätigung nach Ziffer B.2.2 und die Zustimmung zu diesen AGB. Der Kunde stellt sicher, dass der Agent dazu befugt ist und die übermittelten Angaben zutreffen. Die Eingangsbestätigung geht an die angegebene E‑Mail-Adresse des Kunden.
- Fragt der Kunde eine Festpreis-Lösung unverbindlich an oder bestellt er per E‑Mail, kommt der Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung der Agentur zustande; Ziffer B.3.3 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. Ein Angebot, das der Kunde auf der Website selbst erstellt („Angebot als PDF“), ist unverbindlich; Preis und Umfang daraus hält die Agentur bis zu dem dort genannten Datum fest. Für Angebote, die die Agentur dem Kunden auf seine Anfrage hin schickt, gelten Ziffer 5.2 und 5.3.
- Vertragssprache ist Deutsch. Die Agentur speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält seine Bestellangaben mit der Bestätigung per E‑Mail. Diese AGB kann er unter eom.de/agb abrufen, ausdrucken und speichern. Ein Kundenkonto mit Zugriff auf den Vertragstext gibt es nicht.
- Die Parteien vereinbaren nach § 312i Abs. 2 Satz 2 BGB, dass § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB nicht gelten. Soweit Teil B diese Leistungen beschreibt, erbringt die Agentur sie dennoch.
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Leistung, Termine und Mitwirkung
- Der Vertrag über eine Festpreis-Lösung ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Geschuldet sind die Berichte, Pläne und sonstigen Unterlagen, die die Produktseite nennt. Kick-off, Ergebnisgespräch, Prüfungen vor und nach dem Go-live, Nachmessung, Nachtest, Nachprüfung, Nachkontrolle und die Antworten auf Rückfragen per E‑Mail bis 30 Tage nach dem Ergebnisgespräch erbringt die Agentur als Teil dieser Leistung, soweit die Produktseite sie nennt.
- Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, etwa Platzierungen bei Google, Nennungen in Antworten von KI-Systemen, Umsätze oder Anfragen. Ob und wie der Kunde die Empfehlungen umsetzt, entscheidet er. Bei der Relaunch-Absicherung setzen die Webagentur oder die IT des Kunden Weiterleitungsplan und Korrekturen um; diese Umsetzung schuldet die Agentur nicht.
- Jeder Bericht und jede Unterlage wird vor dem Versand von einer zweiten Person geprüft (Vier-Augen-Prinzip). Die auf der Produktseite genannte verantwortliche Fachperson leitet die Leistung. Ist sie verhindert, setzt die Agentur eine vergleichbar qualifizierte Person ein; im Übrigen gilt Ziffer 3.6.
- Starttermin und Termin für das Ergebnisgespräch, bei der Relaunch-Absicherung den Termin für den Kick-off, stimmt die Agentur nach dem Kalender des Kunden mit ihm ab und nennt sie verbindlich in der Auftragsbestätigung. Bei der Relaunch-Absicherung richten sich die weiteren Termine nach dem Go-live-Datum des Kunden. Den Bericht übermittelt die Agentur spätestens einen Werktag vor dem Ergebnisgespräch. Findet das Ergebnisgespräch aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht binnen vier Wochen nach dem vereinbarten Termin statt, beginnen Fristen, die an das Ergebnisgespräch anknüpfen, mit Ablauf dieser vier Wochen.
- Der Kunde erbringt die Mitwirkungen, die die Produktseite im Ablauf und unter „Das brauchen wir von Ihnen“ nennt, etwa Briefing, Freigabe der Kauffragen, Lesezugriffe, Zahlen aus CRM oder Shop, Seitenstruktur und Zugang zur Testumgebung. Verzögert sich eine Mitwirkung, verschieben sich die Termine entsprechend. Bleibt eine Mitwirkung trotz Erinnerung länger als acht Wochen nach Vertragsschluss aus, kann die Agentur dem Kunden eine Frist von zwei Wochen mit der Erklärung setzen, dass sie nach deren Ablauf kündigt; sie kann dann den Festpreis abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Für Verschiebungen des Go-live bei der Relaunch-Absicherung gilt stattdessen Ziffer B.6.4.
- Relaunch-Absicherung, Stufe: Maßgeblich ist die Zahl der URLs der bisherigen Website. Stellt die Agentur fest, dass sie über der bestellten Stufe liegt, teilt sie das dem Kunden mit. Der Kunde kann in die passende Stufe wechseln und zahlt die Differenz der Festpreise; für Websites mit mehr als 10.000 URLs erhält er ein Angebot. Wechselt er nicht, kann jede Partei den Vertrag kündigen; die Agentur rechnet dann die erbrachten Leistungen anteilig nach dem Festpreis ab und erstattet den Rest. Hat die Agentur die Zahl vor der Bestellung geprüft und die Stufe bestätigt, bleibt es bei der bestellten Stufe.
- Mit der Übermittlung des Berichts, bei der Relaunch-Absicherung der letzten Unterlage, setzt die Agentur dem Kunden eine Frist zur Abnahme bis 14 Tage nach dem Ergebnisgespräch (§ 640 Abs. 2 BGB). Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme; das gilt nicht in den Fällen der Ziffer 9.1.
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Preise und Zahlung
- Die Festpreise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, rechnet die Agentur ohne deutsche Umsatzsteuer ab, wenn er eine gültige USt-IdNr. (Schweiz: UID) angibt und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Der Festpreis umfasst alle Leistungen, die die Produktseite nennt, auch das Ergebnisgespräch per Video oder in Hannover. Auslagen (Ziffer 7.2), Fremdkosten (Ziffer 7.5) und Mehraufwand (Ziffer 6.13) berechnet die Agentur nur, wenn sie diese vorher in Textform mit Betrag genannt und der Kunde zugestimmt hat, etwa für ein Ergebnisgespräch an einem anderen Ort.
- Bei Zahlung über Stripe ist der Festpreis mit Vertragsschluss fällig, bei Zahlung auf Rechnung binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug.
- Der Kunde ist einverstanden, dass die Agentur Rechnungen als PDF per E‑Mail übermittelt, solange das Umsatzsteuergesetz dies zulässt. Danach erhält er Rechnungen im gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Format.
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Stornierung und Kündigung
- Passt dem Kunden der Starttermin aus der Auftragsbestätigung nicht, kann er den Vertrag bis zu diesem Termin kostenfrei stornieren, sofern er nicht stattdessen einen anderen Termin mit der Agentur vereinbart. Bei der Relaunch-Absicherung ist der Starttermin der Termin für den Kick-off. Eine E‑Mail an kontakt@eom.de genügt.
- Gezahlte Beträge erstattet die Agentur dann binnen 14 Tagen über das ursprüngliche Zahlungsmittel oder per Überweisung. Eine noch offene Rechnung storniert sie.
- Im Übrigen kann der Kunde den Vertrag bis zur Vollendung des Werks nach § 648 BGB kündigen. Die Agentur kann dann den Festpreis abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 Satz 2 und 3 BGB); Ziffer 10.6 gilt dafür nicht.
- Relaunch-Absicherung: Verschiebt sich der Go-live um bis zu sechs Monate gegenüber dem im Kick-off abgestimmten Datum, passt die Agentur die Termine ohne Aufpreis an. Ändert sich bis dahin die Seitenstruktur, gleicht sie den Weiterleitungsplan einmal neu ab. Verschiebt sich der Go-live um mehr als sechs Monate und einigen sich die Parteien nicht auf einen neuen Zeitplan, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Die Agentur rechnet dann die erbrachten Leistungen anteilig nach dem Festpreis ab und erstattet den Rest.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (Ziffer 10.4) bleibt unberührt.
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Zusagen
- Anrechnung: Beauftragt der Kunde die Agentur binnen 90 Tagen nach dem Ergebnisgespräch mit einer Umsetzung oder Betreuung, deren Auftragswert mindestens das Doppelte des Festpreises beträgt, rechnet die Agentur den Festpreis vollständig auf diesen Auftrag an. Beide Beträge gelten netto. Auftragswert ist die feste Vergütung, bei einer Betreuung die für die vereinbarte Mindestlaufzeit, bei Abrechnung nach Aufwand das vereinbarte Budget. Die Agentur rechnet einmal an, mit den ersten Rechnungen des Folgeauftrags.
- Nachmessung, Nachtest, Nachprüfung und Nachkontrolle: Nennt die Produktseite bei der Bestellung eine Nachmessung (derzeit beim Agentic-Commerce-Audit, Agentic-Readiness-Audit und GEO-Audit), führt die Agentur sie einmal rund 90 Tage nach dem Ergebnisgespräch durch, mit denselben Produkten, Seiten bzw. Fragen, und zeigt dem Kunden die Veränderung. Den Nachtest des Tracking-Checks, die Nachprüfung des Usability-Audits und die Nachkontrolle des Google-Ads-Audits führt die Agentur einmal durch, innerhalb von 90 Tagen, nachdem der Kunde ihr die Umsetzung in Textform gemeldet hat; die Meldung muss binnen sechs Monaten nach dem Ergebnisgespräch eingehen. Dafür hält der Kunde die Lesezugriffe bereit.
- Nachprüfung bei der Relaunch-Absicherung: Jeden Fehler aus ihrer Prüfliste prüft die Agentur nach der Korrektur erneut, bis 30 Tage nach dem Go-live ohne Aufpreis. Für Verschiebungen des Go-live gilt Ziffer B.6.4.
- Die Zusagen sind keine Garantie im Sinne von Ziffer 9.1. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
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Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält an Berichten, Tabellen, Plänen, Rohdaten, Textvorschlägen, Code und sonstigen Unterlagen mit der Übermittlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für eigene Zwecke zu nutzen. Er darf sie an Dienstleister, etwa seine Webagentur, IT oder Shop-Agentur, zur Umsetzung weitergeben und Textvorschläge und Code auf eigenen Websites verwenden.
- Veröffentlichen oder an andere Dritte weitergeben darf der Kunde die Berichte nur mit Zustimmung der Agentur in Textform. Methoden, Prüfkataloge, Vorlagen und Werkzeuge der Agentur bleiben bei ihr.
- Zahlt der Kunde den fälligen Festpreis trotz Mahnung nicht, kann die Agentur das Nutzungsrecht widerrufen. Ziffer 8.2 und 8.3 gelten unverändert.
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Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung
- Die Agentur gibt Daten und Ergebnisse des Kunden nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Dienstleister, die sie für Leistung und Abwicklung einsetzt, etwa für Hosting, Analyse- und KI-Werkzeuge oder die Zahlungsabwicklung. Sie erhalten nur, was sie dafür brauchen, und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ziffer 11 gilt ergänzend.
- Auf Wunsch des Kunden schließen die Parteien vor dem Start eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Ziffer 11.3).
- Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa aus Analyse-Tools, CRM oder Shop, schließen die Parteien vorher einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO (Ziffer 11.5).
Stand: 29.10.2026









