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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie gut sich eom.de mit Tastatur oder Screenreader nutzen lässt und wo Sie uns Barrieren melden können.

Alle Menschen sollen eom.de nutzen können, auch wenn sie schlecht sehen oder keine Maus verwenden. Diese Erklärung gilt für die Website www.eom.de. Ihr Aufbau folgt dem Muster, das öffentliche Stellen für solche Erklärungen verwenden.

Wie barrierefrei die Website ist

Die Website ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA vereinbar. Welche Einschränkungen wir kennen, steht weiter unten.

So haben wir geprüft

Am 26. und 27. Oktober 2026 haben wir die Website selbst geprüft. Eine unabhängige Prüfstelle war bisher nicht beteiligt.

Für die automatische Prüfung lief axe-core 4.10 auf zehn ausgewählten Seiten, mit den Regeln der WCAG 2.2 für die Stufen A und AA. Darunter sind die Startseite, Leistungs- und Lösungsseiten, die Kontaktseite, ein Insight und ein Glossarbeitrag.

Von Hand haben wir auf jeder dieser Seiten die Bedienung mit der Tastatur geprüft. Menü und Bestelldialog wurden dabei eigens geöffnet und mit der Esc-Taste wieder geschlossen. Dazu kamen die Darstellung bei 320 Pixel Breite und die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“.

Was gut funktioniert

Auf den geprüften Seiten meldet axe-core keine Verstöße gegen WCAG 2.2 AA. Die Seiten lassen sich mit der Tastatur bedienen. Der erste Tabulatorschritt führt zum Link „Zum Inhalt springen“, und der Fokus ist an jeder Stelle sichtbar.

Jede dieser Seiten hat genau eine Hauptüberschrift und eine lückenlose Gliederung. Bilder haben einen Alternativtext oder sind als Schmuck gekennzeichnet. Auch bei 320 Pixel Breite muss niemand seitlich scrollen. Das Laufband mit Kundenlogos lässt sich anhalten.

Bekannte Einschränkungen

  • Text auf Fotos und Farbverläufen. Hier kann die automatische Prüfung den Kontrast nicht messen. Unsere Stichproben waren unauffällig, ein vollständiger Nachweis fehlt noch.
  • Screenreader. Mit Screenreadern wie NVDA, JAWS und VoiceOver haben wir die Website noch nicht durchgehend getestet.
  • Fehlermeldungen in Formularen. Fehlt in einem Formular eine Pflichtangabe, sehen Sie dazu bisher nur eine kurze Meldung. Eine Übersicht aller fehlenden Angaben gibt es noch nicht.
  • Zahlung über Stripe. Wer ein Produkt zum Festpreis per Karte oder Lastschrift bezahlt, wechselt auf die Bezahlseite von Stripe. Diese Seite betreibt Stripe, wir haben sie nicht geprüft. Alternativ bestellen Sie auf Rechnung.
  • Noch nicht geprüft. PDF-Dokumente und Videos haben wir bisher nicht geprüft, ebenso das Fenster zur Einwilligung in Cookies.

Barrieren melden

Wenn Sie auf eom.de eine Barriere finden, schreiben Sie uns an kontakt@eom.de oder rufen Sie an unter 0511 / 390 60 100. Nennen Sie uns bitte die Seite und beschreiben Sie kurz, was nicht funktioniert. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, etwa als Text per E-Mail, schreiben Sie uns ebenfalls.

Stand dieser Erklärung

Erstellt am 27. Oktober 2026 auf Grundlage unserer eigenen Prüfung. Nach jeder weiteren Prüfung aktualisieren wir diese Erklärung.

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