EOM Markenanzeigen-CheckKostenlos
Markenanzeigen-Check: Wer wirbt bei Google mit Ihrem Namen?
Sie sehen in unter einer Minute, welche Anbieter bei Google Anzeigen auf Ihren Markennamen schalten und ob Ihre eigene Anzeige erscheint. Dazu kommt, wie oft Ihr Name im Monat gesucht wird.
Momentaufnahme aus bis zu sechs Suchen · ohne Anmeldung · ohne E-Mail-Adresse
So prüfen wir
Der Check fragt Google über einen Datendienst für Suchergebnisse ab, so wie jemand ohne Anmeldung sucht. Ihre Website nutzen wir nur, um Ihre eigenen Anzeigen und Ihren Platz in den Suchergebnissen zu erkennen.
-
Ihr Name und die häufigsten Suchen dazu
Wir suchen bei Google Deutschland nach Ihrem Markennamen und nach den zwei Kombinationen, die am häufigsten gesucht werden, etwa mit einem Produkt. Welche das sind, zeigen Suchdaten für Deutschland. Gibt es dort keine, prüfen wir nur den Namen.
-
Am Computer und am Smartphone
Jede Suche läuft einmal am Computer und einmal am Smartphone, ohne Anmeldung und ohne Suchverlauf. Wir werten die Anzeigen über und unter den Suchergebnissen aus.
-
Eine Momentaufnahme
Welche Anzeigen Google zeigt, wechselt nach Uhrzeit, Ort und Gerät. Sie sehen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung auf Ihren Namen geworben hat. Ein Bild über Wochen liefern erst die Daten Ihres Google-Ads-Kontos.
Was Ihre Markenbegriffe kosten und bringen
Ob sich eine eigene Markenkampagne für Sie lohnt, zeigen die Zahlen Ihres Google-Ads-Kontos. Im Google-Ads-Audit prüfen wir, welche Suchbegriffe Anfragen bringen und welchen Anteil Ihre Markenbegriffe am Budget haben.
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Ziele.
Was Ihr Ergebnis für Ihre Kampagnen bedeutet, besprechen wir im kostenfreien Erstgespräch.
Roxeanne RieckHead of Operations, Ihre Ansprechpartnerin
0511 / 390 60 100kontakt@eom.de
- 30 Minuten
- kostenfrei
- Antwort innerhalb eines Werktags
- Über 10 Jahrebleiben unsere Kunden im Schnitt
- Seit 2009inhabergeführt, aus Hannover
- ★★★★★Ausgezeichnet: 4,9 von 5 bei Google
Häufige Fragen zum Markenanzeigen-Check
Google schränkt in seinen Werberichtlinien Marken als Suchbegriffe nicht ein. Wettbewerber können Ihren Namen also buchen, damit ihre Anzeigen bei Suchen danach erscheinen. Anders ist es beim Anzeigentext. Nennt eine fremde Anzeige Ihre Marke, können Sie als Inhaber bei Google eine Beschwerde einreichen, und Google schränkt die Verwendung unter Umständen ein. Die Regeln stehen in der Markenrichtlinie von Google. Ob eine Anzeige rechtlich zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Das beurteilt eine Anwältin oder ein Anwalt für Markenrecht.
Dafür gibt es mehrere Gründe. Ihr Tagesbudget kann zum Zeitpunkt der Prüfung schon aufgebraucht sein, oder Ihre Kampagne läuft nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Regionen. Wir suchen mit dem Standort Deutschland, regional ausgerichtete Anzeigen sehen wir dann unter Umständen nicht. Auch nach einer neuen Gebotsstrategie braucht Google eine Lernphase. Wenn Sie selbst nach Ihrer Anzeige suchen, zählt das als Impression in Ihrem Konto. Zum Prüfen empfiehlt Google deshalb die Anzeigenvorschau und -diagnose in Google Ads.
Google entscheidet bei jeder Suche neu, welche Anzeigen erscheinen, etwa nach Gebot und Budget der Werbetreibenden. Der Check ist deshalb eine Momentaufnahme aus bis zu sechs Suchen. Für denselben Namen zeigen wir sechs Stunden lang dasselbe Ergebnis, danach fragen wir neu ab. Wie sich Ihre Markenbegriffe über Monate entwickeln, prüfen wir im Google-Ads-Audit mit den Zahlen Ihres Kontos.
Aus Suchdaten für Deutschland, die unser Datendienst auf Grundlage von Google Ads bereitstellt. Beide Werte sind Schätzungen und zeigen den Schnitt der letzten zwölf Monate. Den Klickpreis liefert der Dienst in US-Dollar, wir rechnen ihn zu einem festen Kurs in Euro um. Was ein Klick auf Ihren Namen wirklich kostet, sehen Sie in Ihrem Google-Ads-Konto.
Den Markennamen geben wir an einen Datendienst weiter, der die Google-Suchen für uns ausführt und die Suchdaten liefert. Ihre Website bleibt auf unserem Server, mit ihr erkennen wir nur Ihre eigenen Anzeigen und Ihren Platz in den Suchergebnissen. Das Ergebnis speichern wir sechs Stunden lang zum Markennamen, ohne Angaben über Sie. Ihre IP-Adresse speichern wir nicht. Für die Grenze von fünf Prüfungen am Tag merken wir uns einen daraus berechneten Prüfwert für 24 Stunden. Mehr in der Datenschutzerklärung.









